Danke, dass Sie uns unterstützen!
Unser Spendenkonto: Refugio Stiftung Schleswig-Holstein,
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Wir brauchen Freunde
Nur ein Bruchteil der Geflüchteten mit körperlichen oder seelischen Verletzungen wird momentan angemessen versorgt. Zu diesem Fazit gelangen immer wieder Berichte von Fachorganisationen wie zum Beispiel der Bericht des AOK-Bundesverbandes aus dem Jahr 2018 oder die jährlichen Berichte des Sachverständigenrates Migration oder der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.).
So bleibt die faire und bedarfsgerechte Versorgung von traumatisierten Überlebenden von Folter, Krieg und Terror eine große Herausforderung für alle engagierten Bürgerinnen und Bürger und für die zuständigen Organisationen – nicht zuletzt auch für die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein.
Helfen Sie uns bei der Versorgung von Überlebenden von Menschenrechtverletzungen und Gewalt!
Zustiftungen
Eine Zustiftung ist die einfachste Art, die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein und ihre Arbeit langfristig zu unterstützen. Mit einer Zustiftung vergrößern Sie das dauerhaft angelegte Stiftungsvermögen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen kommen den geförderten Personen und Projekten zugute. Die Mindestsumme einer Zustiftung beträgt 1.000 Euro.
Sie können die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein auch als Begünstigte (z.B. eines Vermächtnisses) in Ihr Testament einsetzen. Oder wenn Sie geerbt haben, können Sie einen Teil Ihres Erbes an die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein weitergeben. Sie erhalten dadurch verschiedene steuerliche Vorteile.
Außerdem unterstützen Sie uns sehr, wenn Sie die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis bekannt machen. Vielleicht kennen Sie ja Menschen, die die Anliegen der Refugio Stiftung teilen und die bereit sind, einen Teil ihres Vermögens für die Förderung einer notwendigen Versorgung von geflüchteten Gewaltopfern und Opfern von Menschenrechtsverletzungen zu geben.