Bundestagswahl: Augenmaß für Folgewirkungen ist umso wichtiger, je grundlegender geplante Gesetzesänderungen sind
Alle Wahlprogramme der Parteien sehen Maßnahmen zu weiteren Beschränkungen und Belastungen der Menschen vor, die bei uns Schutz suchen. Menschenrechtsverletzungen, Übertretungen geltender Gesetze und Missachtung von Gerichtsurteilen werden dabei in Kauf genommen. Wo nationale Abschottung, Grenzschließung, Ausweisung und Missachtung humanitärer Völkerrechtsgrundsätze die Asyl- und Zuwanderungspolitik bestimmen, sind am Ende Nationalpopulisten die Profiteure.
Der SVR (Sachverständigenrat der Bundesregierung zu Flucht und Migration) hat am 31. Januar – nach den Beratungen des Bundestages am 29.1.2025 – eine Pressererklärung abgegeben, in der der Rat feststellt, dass die diskutierten Änderungen gut begründete Rechtsprinzipien grundsätzlich in Frage stellen und Umsetzungshindernisse außer Acht lassen:
Berlin, 31. Januar 2025. „…Die geforderten strikten Maßnahmen zur Schließung aller Grenzen sowie der Zurückweisung aller Personen ohne gültige Papiere einschließlich Schutzsuchender verletzen europäisches Recht, das auf der Genfer Flüchtlingskonvention gründet (vgl. Pressemitteilung vom 29. Januar 2025). Der SVR erinnert daran, dass die geltenden rechtlichen Grundlagen des internationalen Flüchtlingsrechts auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts basieren. Das gilt vor allem für die Beachtung des in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerten Prinzips der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement-Gebot). In Deutschland wurde aus dem gleichen Grund ein Grundrecht auf Asyl in der Verfassung verankert (Art. 16a GG). …
Besonders bei weitreichenden Änderungen wie es die geplanten Grenzschließungen oder Zurückweisungen sind, ist die Politik zudem zu einer besonderen Sorgfalt bei der Folgenabschätzung verpflichtet. Eine solche hat es … nicht gegeben. Diese hätte gezeigt, dass die Vorhaben so wie angekündigt nicht umsetzbar sein werden.
Der SVR warnt davor, aus schrecklichen Einzeltaten wie in Aschaffenburg im Eilverfahren Schlussfolgerungen abzuleiten, wie es aktuell geschieht. Dies birgt die Gefahr, dass die Lösungen zur vermeintlichen Problembehebung mit einer fundierten nachträglichen Problemanalyse in keinem Zusammenhang mehr stehen. „Wo Vollzugsdefizite und Abstimmungsschwierigkeiten zwischen verschiedenen Behörden einerseits und nicht hinreichend therapierte psychische Erkrankungen oder Traumata andererseits ursächlich sind, ist eine verbesserte Abstimmung der Behörden gefragt und müssen bestehende Defizite in der psychosozialen Versorgung angegangen werden. Eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts ist hier nicht das richtige Mittel“, so die stellvertretende SVR-Vorsitzende Prof. Birgit Glorius.
Der SVR erinnert außerdem daran, dass eine parteipolitische Instrumentalisierung von Asylpolitik auch unmittelbare politische Risiken birgt. Die politikwissenschaftliche Forschung hat gezeigt, dass die Übernahme rechter Positionen sich für Parteien der demokratischen Mitte nicht auszahlt. Sie können kaum Kapital für sich daraus schlagen, wenn sie immer restriktivere Maßnahmen fordern.
Zivilgesellschaftliche Forderungen aus Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl 2025
Anlässlich der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat ein Bündnis von 29 schleswig-holsteinischen Geflüchteten-, Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsfachdiensten und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dringende Handlungsbedarfe und Forderungen an die wahlkämpfenden Parteien und die Öffentlichkeit adressiert.
Kurzfassung: Asylrecht bewahren, Bleiberecht durchsetzen, Integration fördern, Diskriminierung und Fluchtursachen bekämpfen.
Derzeit befinden sich mindestens 120 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht (UNHCR). Es sind Männer, Frauen und Kinder, die vor Kriegsgewalt, politischer und nichtstaatlicher Verfolgung, vor Epidemien und den Verwüstungen ihrer Heimaten durch Globalisierungsfolgen und Klimaveränderungen fliehen. Durch Gewalt oder politische Verfolgung aus der Heimat getrieben, werden sie zahlreich auf den Fluchtwegen gekidnappt, als Opfer sexueller und anderer Formen der Versklavung vermarktet, auf seeuntaugliche Schiffe verklappt und allzu oft hilflos dem nassen Tod überlassen. Sie sind an den Grenzen der EU Push-backs ausgeliefert, in Lagern interniert oder werden sich selbst überlassen.
Nur die allerwenigsten Schutzsuchenden haben eine Möglichkeit, Deutschland auf regulärem und gefahrfreiem Weg zu erreichen. Daher ist die Zahl der Asylanträge in Europa und Deutschland diesjährig auf unter 1 Mio. bzw. 240 Tsd. abgesunken. In Schleswig-Holstein werden die ersten Erstaufnahmeeinrichtungen wieder abgebaut. Deutschland neuerdings als drittgrößte Wirtschaftskraft der Welt könnte aber ohne Probleme mehr Flüchtlinge aufnehmen. Bund und Länder beschließen indes restriktive, v.a. auf soziale Exklusion Geflüchteter und ihre Aufenthaltsbeendigung abstellende Rechtslagen.
Hier muss politisches Handeln klare Zeichen setzen und mit rechtlichen und exekutiven Maßnahmen einer von Grund- und Menschenrechtstreue, Vielfalt und Gleichbehandlung gekennzeichneten Gesellschaft den Boden bereiten. Bei der Entwicklung und Identifizierung hier zielführender rechtspolitischer und struktureller Strategien ist die künftige Bundesregierung gut beraten, auf die Expertise von Migrations-, Integrations-, Geflüchteten- und Antidiskriminierungsfachdiensten und ebenso auf die Miteinbeziehung von Migrant*innenorganisationen zu setzen.
Für diejenigen Schutzsuchenden, die es bis dato trotz alledem nach Deutschland schaffen, sind die Aufnahmebedingungen und die nicht ausreichende medizinische Versorgung zum Teil besorgniserregend. Das Labyrinth der Paragraphen oft undurchschaubar. Wohnverpflichtungen, z.T. jahrelang und dauerhaft in Gemeinschaftsunterkünften, Sanktionen wie Leistungskürzungen oder -streichungen und die Abschiebungshaft sind ausgeweitet worden. Vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten sind u.a. bzgl. ihrer Familienrechte, im Gewaltschutz und regelmäßig bei der psychischen Gesundheitsversorgung benachteiligt. Die Integration in Arbeit und Bildung und der damit ggf. mögliche Spurwechsel werden allen gesellschaftlichen Bedarfen zum Trotz nicht selten durch eine ermessensnegative Bürokratie konterkariert. Der Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung – die darüber hinaus nicht auskömmlich öffentlich gefördert wird – ist für die meisten kaum möglich.
Demgegenüber fordern die Unterzeichnenden dieses Positionspapiers zur Bundestagswahl 2025: Integration, Bleiberecht, Teilhabe und Zusammenhalt anstatt Ausgliederung, Entrechtung und „Rückkehrmanagement“ von Anfang an!
Alle populistischen Debatten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland zur Aufnahme von Geflüchteten grund- und völkerrechtlich verpflichtet ist. Darüber hinaus begründet die demographische und die Arbeitskräftebedarfslage, dass Deutschland ein Staat ist, der dringend auf Einwanderung – nicht nur der von Geflüchteten – und auf eine kluge Politik angewiesen ist, die auch im ureigensten Interesse auf Bleiberechtssicherung und Integrationsförderung anstatt auf gesellschaftliche Segregation und Aufenthaltsbeendigung setzt.
Dass Deutschland stark auf den Zuzug von Fachkräften angewiesen ist, wurde spätestens mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erkannt. Allerdings nicht zuletzt der aktuelle politische Diskurs verantwortet eher Zurückhaltung bei der Einwanderung internationaler Fachkräfte. Bevor unter dem Eindruck der gegenwärtigen sich im Zuge tragischer Einzelfälle verschärfenden migrationsfeindlichen Stimmung in Politik und Gesellschaft auch diese für sich hierzulande keine Zukunft mehr sehen, dürfen die Drittstaatler*innen nicht vergessen werden, die schon als Migrant*innen und Geflüchtete in Deutschland leben. Wenn diese Personen hier Arbeit finden, muss es einfacher werden, unabhängig vom Aufenthaltsstatus ein Bleiberecht zu bekommen. Darüber hinaus muss die (Wieder-)Einwanderung auch von Arbeitsmigrant*innen, die zwar keine formellen Berufsabschlüsse haben, jedoch hier gebraucht werden, deutlich erleichtert werden.
Nach wie vor besorgniserregend sind die Ausbeutungsverhältnisse, die insbesondere bei der Beschäftigung von EU-Bürger*innen herrschen. Hier müssen die sozialen Rechte gestärkt werden und mehr Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme und Absicherung gerechter Arbeitsbedingungen erfolgen.
In dem hier vorgelegten Positionspapier „Asylrecht bewahren, Bleiberecht durchsetzen, Integration fördern! – Diskriminierung und Fluchtursachen bekämpfen!“ möchten wir – als Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen in der Asyl-, Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit dringende Handlungsbedarfe aufzeigen und entsprechende Forderungen zur Bundestagswahl 2025 an Politik und Öffentlichkeit adressieren.
Die Unterzeichnenden siehe Kurzfassung Flyer!
Die Texte dienen darüber hinaus als Themensammlung zum „Einwanderungspolitischem Podium zur Bundestagswahl 2025“ am 6.2.2025 im Baukulturforum in Kiel, zu dem wir hiermit herzlich einladen und um Anmeldung bitten.
gez. Einwanderungspolitischer Runder Tisch Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl 2025
Krystyna Michalski neu im Vorstand der Stiftung
In ihrer Herbsttagung 2024 wählten die Vorstandsmitglieder der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein Frau Krystyna Michalski als weitere ehrenamtliche Beisitzerin in den Vorstand. Die Vorstandsvorsitzende, Frau Dr. Jasmin Röhl-Azazmah, freute sich sehr, mit Frau Michalski eine sehr erfahrene Kollegin begrüßen zu können.
Krystyna Michalski war nach 20 Jahren erfolgreicher Arbeit in den Bereichen Migration und Flucht, Frauen, LSBTIQ* und Jugendhilfe im Paritätischen Wohlfahrtsverband in Kiel am 18. Oktober 2024 in den Ruhestand gewechselt.
Sie war und ist dort als engagierte und informierte Ansprechpartnerin für Politik, Verwaltung, Beratung und Ehrenamt bekannt und wird nun ihr Engagement im kleineren, ehrenamtlichen Rahmen im Vorstand der Refugio Stiftung weiterführen.

Einwanderung und Vielfalt: ein Gewinn für unsere Gesellschaft!
Anlässlich ihres Herbsttreffens im November 2024 gaben die Integrationsbeauftragten der Länder und des Bundes eine gemeinsame Erklärung ab. Darin stellten sie fest, „die aktuelle Asyldebatte bedient migrationsfeindliche Ressentiments und schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Die Zuwanderungs- und Integrationsbeauftragten bekräftigten, dass sie am grundgesetzlich gesicherten Recht auf Asyl festhalten und sich gegen jeden Versuch seiner Einschränkung wehren. Sie betrachten Einwanderung und Vielfalt als einen Gewinn für unsere Gesellschaft. Ob und wie Integration gelingt, entscheide sich vor allem in den Städten und Gemeinden, die dafür Sicherheit in der Planung und Verlässlichkeit in der Finanzierung benötigten.
Den vollständigen Text der „Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten der Länder und des Bundes“ können Sie hier nachlesen (Download 199 kB).
„Kapitän auf der Brücke der Mitmensch-lichkeit“ – Stefan Schmidt als Landesbeauf-tragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen verabschiedet
Nach zwölf Jahren wurde Kapitän Stefan Schmidt am 13. September 2023 in der der Lübecker St.-Marien-Kirche aus seinem Ehrenamt als Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen verabschiedet. Pastor Robert Pfeifer begrüßte etwa 400 Gäste, die zu der Benefizgala „Schmidt ahoi“ zugunsten des Vereins „Borderline Europe – Menschenrechte ohne Grenzen“ gekommen waren.
Die Landtagspräsidentin Kristina Herbst und die Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, die auch im Namen der anwesenden Ministerin Aminata Touré sprach, hoben die Weitsicht, die Tatkraft und das Verantwortungsbewusstsein Stefan Schmidts als Eigenschaften eines guten Kapitäns hervor, sowie seinen ausgesprochenen Gerechtigkeitssinn.

Die Bischöfin für Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, – mit Stefan Schmidt seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden – nannte ihn den „Kapitän auf der Brücke der Mitmenschlichkeit“
Die Refugio Stiftung überreichte am Eingang Stefan Schmidt als kleines Zeichen des Dankes das Büchlein der französischen Schriftstellerin Mariette Navarro „Über die See“ mit folgender Widmung:
„Lieber Stefan Schmidt,
nach 12 Jahren nehmen Sie heute Abschied von Ihrem Ehrenamt als Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein. Der Vorstand der Refugio Stiftung sagt Ihnen für diese 12 Jahre ein aufrichtiges Danke! Danke, dass wir uns bei Ihnen immer „an Bord“ fühlen durften!
Danke auch für Ihr solidarisches, klares und engagiertes Eintreten für die Rechte und Sorgen der Zugewanderten, besonders für jene, die als Überlebende von Folter, Krieg und Terror aus ihrer Heimat fliehen mussten und hier Schutz suchen. Viele von Ihnen sind über das Meer geflohen und kennen in existenzieller Not die übermächtige Kraft der Wellen, die Angst vor der Tiefe und den lebensbedrohlichen Orientierungsverlust im offenen Meer.
Davon handelt – allerdings als freiwilliges Experiment – die fantastische Erzählung „Über die See“, die wir Ihnen als kleines Zeichen unseres Dankes überreichen. Mariette Navarro zitiert am Anfang Aristoteles, der die Menschheit einteilte in Lebende, Tote und Seefahrer. Für uns jedoch gehören Sie auch als Seefahrer zu den Lebenden. Und wir hoffen, dass das noch viele Jahre so bleibt! Dazu wünschen wir Ihnen von Herzen Gesundheit und alles Gute!“Kiel, den 13. September 2023
Vorstand der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein
Dr. Jasmin Röhl-Azazmah,
Kai-Axel Ketelsen,
Ingrid Neitzel,
Karl Neuwöhner
Die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein trauert um Heide Simonis
Am 12. Juli 2023 verstarb unsere erste Vorstandsvorsitzende, Frau Ministerpräsidentin a.D. Heide Simonis, im Alter von 80 Jahren. Als Heide Simonis 2008 ehrenamtlich den ersten Vorsitz der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein übernahm, brachte sie viele Erfahrungen aus ihren politischen Ämtern zum Beispiel als Kieler Ratsfrau ab 1971, als jüngste Abgeordnete im Deutschen Bundestag ab 1976, als Finanzministerin in Schleswig-Holstein ab 1988 und als Ministerpräsidentin von 1993 bis 2005 in die neue Aufgabe bei unserer gerade erst von Dr. Wolfgang Neitzel (1949 – 2011) gegründeten Stiftung mit. Mit ihrem Talent, Menschen für sich und ihre Überzeugung zu gewinnen, gab sie den Anfängen des Engagements für die damals aus dem Kosovo-Krieg geflüchteten Gewaltopfer die nötige Klugheit und den erforderlichen Mut mit auf den Weg.
Wie damals setzt sich auch heute die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein für eine angemessene Versorgung von Überlebenden von Folter, Krieg und Terror ein, und sie tut dies, wie die heutige Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Jasmin Röhl-Azazmah sagt, „nach dem Vorbild von Heide Simonis: direkt, fair, wertschätzend, aufmerksam und zugewandt. So werden wir ihr Andenken in unserer Stiftung bewahren.“
Jasmin Azazmah neue Vorstandsvorsitzende der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein
Bei seinem routinemäßigen Herbsttreffen im Oktober 2022 wählte der Vorstand der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein, Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Frau Dr. Jasmin Azazmah zur neuen Vorsitzenden. Die bisherige Vorsitzende und Mit-Stifterin, Frau Ingrid Neitzel, trat aus Altersgründen von ihrem Amt zurück.
Der Vorstand bedankte sich bei Frau Neitzel sehr herzlich für sieben Jahre ehrenamtliche, verantwortungsvolle und wertschätzende Vorstandsarbeit, die sie neben ihrer Vorstandstätigkeit in einer internationalen Kreditgenossenschaft geleistet hat, und freut sich sehr darüber, dass die scheidende Vorsitzende weiter dem Vorstand als Beisitzerin angehören wird. Frau Neitzel erklärte in ihrem Abschiedsstatement, dass sie die unmittelbare Versorgung der Überlebenden von Folter, Krieg und Terror neben allem politischen Engagement als Hauptaufgabe der Stiftung ansieht.
Die neu gewählte Vorsitzende, die promovierte Literaturwissenschaftlerin Jasmin Azazmah, ist Referentin beim schleswig-holsteinischen Beauftragten für Flüchtlings- Asyl- und Zuwanderungsfragen. In ihrem Antrittswort dankte sie Ihren Vorstandskolleg*innen und vor allem Ingrid Neitzel für das Vertrauen und versprach, mit ihrer Erfahrung in der Geflüchtetenarbeit das Engagement des Vorstands nach Kräften zu unterstützen und sich für eine weitere Vernetzung der Stiftung mit anderen Organisationen und Einrichtungen einzusetzen.


Flüchtlingsrats-Hearing zur Landtagswahl 2022 „Gesundheitsversorgung von Geflüchteten und Zugewanderten“ am 29.4.2022 im „Offenen Kanal“
Der Vorstand der Refugio Stiftung beteiligte sich an einem Hearing am 29. April 2022 im „Offenen Kanal“ in Kiel zur Gesundheitsversorgung von Zugewanderten. Der Veranstalter war der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unter Mitarbeit von Katharina Harder (AMIF TP 4 Paritätischer SH), Petra Jürgensen (Die Brücke Lübeck), Violeta Koch (Lebenshilfe SH), Dr. Cebel Küçükkaraca (TGSH-Türkische Gemeinde in SH), Krystyna Michalski (AMIF TP 4 Paritätischer SH), Karl Neuwöhner (Refugio Stiftung) und Olga Pavlovych (PSZ -Kiel).
Zur Vorbereitung der Landtagswahl 2022 hatte der Flüchtlingsrat zu vier Dialogforen mit den Kandidaten der demokratischen Parteien eingeladen. Die Themen der Foren waren (1.) Antidiskriminierung und Rassismus, (2.) Flüchtlingspolitik, (3.) Integration in Bildung und Arbeit, (4.) Gesundheitsversorgung. Die ersten drei Foren wurden online aufgezeichnet und konnten über den offenen Kanal Schleswig-Holstein (Kiel) mitverfolgt (gestreamt) werden. Das Forum „Gesundheitsversorgung“ fand präsentisch im Studio des Offenen Kanals in Kiel statt und wurde nach der Aufzeichnung zwei Mal ausgestrahlt. Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein, das Psychosoziale Zentrum in Kiel, die Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein, das Flüchtlingsreferat des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein und auch die Refugio Stiftung hatten für die Moderatorin Petra Jürgensen vom Trauma-Beratungszentrum „Die Brücke“ Lübeck/Ostholstein und Karl Neuwöhner von der Refugio Stiftung acht Fragen als sogenannte „Wahlprüfsteine“ vorbereitet, die mit den Kandidatinnen Hans Hinrich Neve MdL (CDU), Gerlinde Böttcher Naudiet (SPD), Sibylla Nitsch (SSW), Uta Roepcke (B90/Grüne), Dennys Bornhöft MDL (FDP) und Lorenz Gösta Beutin (Die Linke). diskutiert wurden. In der Diskussion stimmten die Kandidatinnen einer grundlegenden Verbesserung des Zugangs zu einer geregelten Gesundheitsversorgung in vielen Bereichen zu, verwiesen aber auch auf die begrenzten personellen Ressourcen – besonders im Bereich der Psychotherapie, bestätigten die wichtige Rolle von Ehrenamtlichen, forderten selber mehr Handlungen statt Erklärungen und baten am Ende um mehr Zusammenarbeit auch nach der Wahl.

Die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein unterstützt seit Beginn im November 2019 die Organisation „United4Rescue“, weil körperliche und seelische Verletzungen durch Verfolgung, Misshandlung und Erniedrigung als Fluchtgrund nicht durch das Trauma der Gefahr des Ertrinkens vor Europas Grenzen noch vergrößert werden dürfen. „Man lässt keine Menschen ertrinken. Punkt!“