Förderanträge

Die Refugio Stiftung respektiert traumatisierte geflüchtete Personen als Überlebende von
Menschenrechtsverletzungen wie Vertreibung oder politischer, religiöser, geschlechtspezifischer und ethnischer Verfolgung und als Überlebende von Gewalterfahrungen wie Folter, Krieg und Terror. Dazu gehören auch Kriegsverbrechen, sowie die Zerstörung von Lebensgrundlagen und Misshandlungen während der Flucht. Im Zusammenhang mit Traumafolgestörungen und Traumafolgebelastungen steht den Überlebenden nach europäischem und internationalem Recht eine faire und bedarfsgerechte Versorgung zu.

Hier finden Sie unsere ausführlichen Förderrichtlinien und Antragsformulare zum downloaden. Das Antragsformular wird gerade überarbeitet. Hier finden Sie eine vorläufige Version, die Sie nutzen können.
Sie können das Antragsformular nach dem Download im PC ausfüllen, speichern (ggf. scannen) und als Anhang einer e-Mail an uns senden: info@refugio-sh.de

Was wird gefördert?

Die Unterstützung der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein für die Versorgung von traumatisierten Geflüchteten erfolgt als Übernahme der Kosten oder in Zuschüssen beispielsweise zu

  • Personal-, Fortbildungs- und Reisekosten von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen in den Organisationen und Einrichtungen der Versorgung von traumatisierten Geflüchteten.
  • Sachmitteln, wie z. B. Zuschüsse zu Verbrauchsmaterialien, zur Anschaffung notwendiger Geräte (Haushalt, Büro) und beweglicher Sachen (z.B. Kleidung, Möbel). Zu den Sach­mitteln gehören auch Honorare (z.B. für Übersetzer, Gutachter), Aufwandsentschädigun­gen und Stipendien (Schulgeld o.ä.).

Wer kann einen Antrag stellen?

  1. Juristische Personen (z.B. Beratungsstellen für traumatisierte Geflüchtete, Pflegedienste, Wohneinrichtungen), die
    • über fachkundiges Personal verfügen (medizinisch, psychologisch, sozialpädagogisch)
    • sich an den aktuellen wissenschaftlichen und therapeutischen Standards orientieren
    • im Rahmen der jeweils geltenden Asyl- und Flüchtlingsgesetzgebung arbeiten
  2. Selbständige Fachleute (z.B. Ärzte, Therapeuten) unter gleichen Voraussetzungen wie zu
  3. Einzelpersonen, Selbsthilfe- und andere ehrenamtlich arbeitende Gruppen, die traumatisierte Geflüchtete versorgen oder begleiten und die
    • von fachkundigem Personal (z.B. medizinisch, psychologisch, sozialpädagogisch) angeleitet oder begleitet werden,
    • eine integrierte oder ganzheitliche Unterstützung und Versorgung der betroffenen Personen anstreben (medizinisch, psycho-sozial, spirituell)
    • grundsätzlich im Rahmen der jeweils geltenden Asyl- und Flüchtlingsgesetzgebung arbeiten

Betroffene stellen keinen Antrag sondern werden mittelbar über die juristischen oder natürlichen Personen zu 1. – 3. unterstützt